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Landgericht Frankfurt über Mietminderung
Mietminderung wegen Schimmelpilzbefalls abgesprochen

Das Landgerjcht Frankfurt hat mit einem Urteil (AZ: 2-17 S 89/11) einem Mieter die Zulässigkeit der Mietminderung wegen Schimmelpilzbefalls abgesprochen.

Über ein Sachverständigengutachten war festgestellt worden, dass die Schimmelbildung auf eine unzureichende Lüftung zurückzuführen war. Das richtige Lüftungsverhalten ist ein wesentlicher Bestandteil, um Räume schimmelfrei halten zu können.

Dem Mieter sei, auch wenn er berufstätig ist, zuzumuten, 3 – 4 mal täglich eine Stoßbelüftung vorzunehmen.

Der Gerichtsentscheidung ist aber nicht zu entnehmen, dass Berufstätige verpflichtet sind, alle 3 – 4 Stunden in die Wohnung zurückzukehren, um zu lüften.

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