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VOC: Lösemittelfreie und -arme Alternativen bei Lacken
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Einhaltung der Emissionsgrenzwerte


Die europäische VOC-Richtlinie schreibt vor, dass der Ausstoß flüchtiger organischer Lösemittel (Volatile Organic Compounds = VOC) in die Luft europaweit gesenkt werden soll.


Mit der 31. BImSchV (Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung) wurde die VOC-Richtlinie in deutsches Recht übernommen. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte kann entweder durch Einsatz geeigneter Abluftreinigungsanlagen oder die Anwendung von Reduzierungsplänen erfolgen.

Verbindliche Reduktionspläne mussten allerdings bereits bis spätestens 30. Oktober 2004 der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Wer diese Frist versäumt hat, musste bis 1. November 2007 die vorgegebenen Grenzwerte einhalten.

Die passende Lösung für Ihre Anforderung

Zur Einhaltung der VOC-Grenzwerte stehen Ihnen bei verschiedenen Lack Herstellern, wie z.B. Brillux, unterschiedliche Alternativen zu den klassischen lösemittelhaltigen Lacken zur Verfügung. Mit dem wohlüberlegten Einsatz von Pulver-, Hydro- oder High-Solid-Lacken erfüllen sie die Vorgaben in der Regel spielend.

Unterschiede im Lösemittelgehalt in den verschiedenen Lacksystemen:

bx_diagramm_loemigehalt_mr_Die Grafik zeigt den prozentualen Anteil der Lösemittel in den verschiedenen Lacksystemen. Der Lösemittelanteil in Hydrolacken ist viel geringer als bei den klassischen lösemittelhaltigen Lacken. Die sogenannten High-Solid-Lacke, also Lacke mit sehr hohem Feststoffanteil, haben gegenüber den klassischen Lacksystemen ebenfalls einen geringeren Lösemittelanteil.



 
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