Probleme bei Fensterfugen, Anschlüsse, Lackierung
Gerissen und abgeplatzt
Überholungsbeschichtungen auf Holzfenstern im Außenbereich werden in der Regel erst dann beim Maler in Auftrag gegeben, wenn die Altbeschichtung aus witterungsbedingten Gründen schon stark verschlissen ist. Das Problem: dann ist das Holz bereits geschädigt (z. B. Risse, offene Rahmenverbindungen, durch Ligninabbau vergrautes Holz).
Selbst mit größtmöglichem Aufwand kann der beauftragte Maler mit einer Überholungsbeschichtung die erneute Schädigung des Holzes nicht verhindern. Die Zeitspanne in der das Holzbauteil schadensfrei bleibt, ist zum einen abhängig von der Reparierbarkeit der angetroffenen Holzschäden (Risse im Holz sind meistens nicht reparierbar) und zum anderen von den klimatischen und/oder mechanischen Belastungen des Holzbauteils. Dadurch ergeben sich sehr starke Schwankungen (zwei bis zehn Jahre) in den erforderlichen Instandhaltungsintervallen.
Im Merkblatt Nr. 18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich" (Technische Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten) des Bundesaususses Farbe und Sachwertschutz wurde aus diesem Grund ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei regelmäßiger Pflege (z. B. halbjährlich) und Wartung (z. B. alle zwei Jahre) gegebenenfalls die erforderlichen Überholungsintervalle verlängert werden können.
Wie schön ein Gebäude nach umfassenden Lackierungen und Holzlasuranstrichen sein kann, sehen Sie in unserem Projekt Landratsamt Starnberg
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