Fassadenanstrich
Unregelmäßigkeiten durch schräg einfallendes Sonnenlicht
In Einzelfällen gibt es zwischen Auftraggeber und dem ausführenden Maler Meinungsverschiedenheiten über das optische Erscheinungsbild einer beschichteten Oberfläche an Fassaden - Fassadenanstrich -
Z. B. wird trotz sorgfältigster Arbeitsweise die strukturelle Gleichmäßigkeit der erbrachten Leistung (z. B. Kunstharzputz) bei schräg einfallendem Sonnenlicht bemängelt.
Tatsache ist, dass sich ein, bei schräg einfallendem Sonnenlichteinfall, auch noch so geringer Strukturunterschied in einer Fläche und beim Fassadenanstrich optisch extrem überzeichnet darstellt.
Eine Hilfe bei der Bewertung, Vermittlung oder Beratung kann die „Richtlinie zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen“ sein. Hier wird in den Grundsätzen darauf hingewiesen, dass Unregelmäßigkeiten, die durch seitlichen Einfall von natürlichem Sonnenlicht zeitlich begrenzt sichtbar werden, in der Regel hinzunehmen sind.
Ihr qualifizierter Maler München Malerbetrieb berät Sie gerne.
Streiflicht beim Fassadenanstrich
Denkmalgeschützt