Gerissen
Schäden an lackierten Holzflächen

Überholungsbeschichtungen auf Holz im Außenbereich werden in der Regel erst dann beim Maler in Auftrag gegeben, wenn die Altbeschichtung aus witterungsbedingten Gründen schon stark verschlissen ist. Dies beinhaltet zwangsweise, dass auch das Holz geschädigt ist. (z. B. Risse, offene Rahmenverbindungen, durch Ligninabbau vergrautes Holz).
Selbst mit größtmöglichem Aufwand kann der beauftragte Maler mit einer Überholungsbeschichtung die erneute Schädigung des Holzes nicht verhindern. Die Zeitspanne in der das Holzbauteil schadensfrei bleibt, ist zum Einen anbhängig von der Reparierbarkeit der angetroffenen Holzschäden (Risse im Holz sind meistens nicht reparierbar) und zum Anderen von den klimatischen und/oder mechanischen Belastungen des Holzbauteils. Dadurch ergeben sich sehr starke Schwankungen (2 bis 10 Jahre) in den erforderlichen Instandhaltungsintervallen.
Im Merkblatt Nr. 18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich" (Technische Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten), des Bundesaususses Farbe und Sachwertschutz, wurde aus diesem Grund ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei regelmäßiger Pflege (z. B. halbjährlich) und Wartung (z. B. alle 2 Jahre) gegebenenfalls die erforderlichen Überholungsintervalle verlängert werden können.
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