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Bau- und Mietrecht, Vertragliches und Steuerliches

  HINTERGRUNDWISSEN 

Ja darf der das überhaupt?!!!
Jahrelang hielt der frische Fassadenanstrich bombenfest und sah super aus, doch Zack...auf einmal
bilden sich unschöne Algen am Fassadengiebel...wer ist jetzt Schuld?

Vertragsänderungen, Bauvertragsrecht, Mietrecht, Steuerliches, Gewährleistungsmängel.
Alles lästig, wir wissen das auch.
Aber manchmal hilft es die Dinge vorher zu besprechen oder zumindest zu wissen:
was darf man überhaupt und wie läuft das ab.

Es gibt leider immer wieder Problemfälle oder unschöne Begleiterscheinungen, die nicht unmittelbar
mit der Qualität des Malerbetriebs zusammenhängen und vorher nicht unbedingt absehbar waren.
Es gibt aber auch Hoffnungschimmer zu besprechen, wie zum Beispiel den Steuerbonus für
handwerksnahe Dienstleistungen: hierunter fallen selbstverständlich auch einige Malerarbeiten.

Hier möchten wir für Sie immer wiederkehrende Fragen und Umstände beleuchten.
Fehlt ein Punkt? Oder benötigen Sie weitere Informationen? Sprechen Sie uns doch bitte
direkt an, oder mailen uns?

Bauverträge jetzt im BGB umfassend geregelt

Neues Bauvertragsrecht ab Januar 2018

Für Bauverträge, die nach dem 1.1.2018 geschlossen werden, gelten neue Regelungen des BGB, die den Verbraucher besser stellen sollen. Sie bestimmen u.a., wann eine geänderte Leistung - Stichwort Nachträge - auszuführen ist und welche Vergütung der Auftragnehmer hierfür erhält. Auch die meisten Verträge über Malerarbeiten fallen darunter. Die Änderungen in Kürze:

  • Das Vorgehen bei nachträglichen Änderungen am Auftragsumfang werden nun klar geregelt - anders als bisher
  • Der Besteller hat ein Anordnungsrecht, wenn sich die Vertragsparteien nicht innerhalb von 30 Tagen einvernehmlich über die Änderungen geeinigt haben
  • die Regelungen zur Abnahme wurden ergänzt
  • die Kündigung aus wichtigem Grund ist nun normiert

Details zu den Änderungen finden Sie zum Beispiel readon bg hier übersichtlich erklärt.

Ausschreibung, Leistungsverzeichnis, Angebote
Nachträge bei Ausschreibungen vermeiden

Werden Aufträge über Ausschreibungen vergeben, hängt die Minimierung des Risikos und damit auch die Verringerung von Nachträgen für Auftragnehmer und -geber von den korrekten Leistungsbeschreibungen und Vertragsvereinbarungen ab. Zusätzlich kann der Auftraggeber sein Risiko durch die Auswahl des Auftragnehmers beeinflussen.

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Steuerbonus auf Handwerkerleistungen
Den Maler und Lackierer holen lohnt sich

20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten innerhalb der eigenen vier Wände geltend machen. Haben sie die Höchstsumme erreicht, gibt es einen Steuerbonus von 1.200 Euro. Voraussetzungen und Leistungen: Alles, was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Nicht nur für den Maler
Vertragswerk für Bauleistungen

Öffentliche Auftraggeber sind, im Gegensatz zu Privatleuten, an die Bestimmungen der VOB gebunden. Auch wird bei größeren Objekten im privaten Bereich z. B. von Generalunternehmern und Bauträgern die VOB teilweise als Vertragsgrundlage vereinbart. Wir geben einen kurzen Überblick über die VOB. 

VOB klein

Landgericht Frankfurt über Mietminderung
Mietminderung wegen Schimmelpilzbefalls abgesprochen

Das Landgerjcht Frankfurt hat mit einem Urteil (AZ: 2-17 S 89/11) einem Mieter die Zulässigkeit der Mietminderung wegen Schimmelpilzbefalls abgesprochen.

Über ein Sachverständigengutachten war festgestellt worden, dass die Schimmelbildung auf eine unzureichende Lüftung zurückzuführen war. Das richtige Lüftungsverhalten ist ein wesentlicher Bestandteil, um Räume schimmelfrei halten zu können.

Dem Mieter sei, auch wenn er berufstätig ist, zuzumuten, 3 – 4 mal täglich eine Stoßbelüftung vorzunehmen.

Der Gerichtsentscheidung ist aber nicht zu entnehmen, dass Berufstätige verpflichtet sind, alle 3 – 4 Stunden in die Wohnung zurückzukehren, um zu lüften.