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 Kann ich trotz hartem Corona-Lockdown den Handwerker rufen?

Der Beschluss zum harten Lockdown von Bund und Ländern wirbelt kurz vor Weihnachten noch einmal einiges durcheinander.
Ab dem 16. Dezember sollen verschärfte Corona-Maßnahmen gelten – viele Betriebe, auch im Handwerksbereich, müssen darum bis zum 10. Januar schließen.
Darf der Maler in München in ihre Wohnung oder auf ihre Baustelle?

JA!

Die Handwerkskammer München weist darauf hin, dass Leistungen von Handwerkern, 
somit auch vom Malerbetrieb, zu den erlaubten Dienstleistungen zählen
.
Das Ausführen eines Handwerksauftrags gehört also zu den triftigen Gründen, auch im Corona-Lockdown das Zuhause zu verlassen.
Dazu dürfen auch Kunden besucht werden.

Selbstverständlich und ausschliesslich unter allen bekannten Vorsichts- und Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus tragen unsere Mitarbeiter FFP2 Schutzmasken.
Für sich selbst und für Sie.