Skip to main content

Angebotsstrategie Malerbetrieb

Knallhart kalkuliert oder bewusst billig?

Mit einem Angebot stellt der Maler die Weichen für die Kundenbeziehung und für den zu erledigenden Auftrag ‒ und macht sich vergleichbar mit all den anderen Betrieben, von denen Kunden auch ein Angebot angefordert haben. Lesen Sie, wie Malerbetriebe und Verbraucher agieren und welche Lösungen möglich sind.

Maler Muenchen

Dieser Artikel erschien in der readon bg Malerzeitschrift Mappe 08/14.

Familie S. kauft eine gebrauchte Immobilie in einer fremden Stadt. Die Wohnung soll vor dem Einzug gründlich renoviert werden. Ein Maler muss her, doch sie kennen niemanden in der neuen Gegend. Nachbarn werden befragt, Gelbe Seiten gewälzt und im Internet recherchiert.

Schließlich kommen ein paar Betriebe in die engere Wahl. Und weil Verbaucherschützer ja immer raten, mehrere Angebote bei Handwerkern einzuholen, macht Frau S. genau das und ruft bei vier Malerbetrieben an.

Diese senden aufgrund der Angaben der Anruferin ihre Angebote, jedoch ohne ein Aufmaß nach VOB – das wollen sie erst nach Auftragserteilung erstellen. 

Im Endpreis gibt es große Unterschiede, die Kundin ist verwirrt. Sie kann die Angebote nicht wirklich vergleichen und einordnen und tendiert dazu, einfach das billigste Angebot zu nehmen. Vielleicht hätte sie sich lieber erst ein Angebot erstellen lassen sollen und mit diesen Angaben weitere Malerbetriebe zur Angebotsabgabe bitten sollen? Dann wären die Angaben vergleichbar.

Um unsere Preise transparenter zu machen, zeigen wir Ihnen readon bg hier anhand des Beispiels Fassadenanstrich, welche Kosten in so eine Preiskalkulation eigentlich einfliessen.

Dilemma für Kunden und Betrieb

Kunden stecken nicht selten in einem Dilemma, denn überall wird ihnen suggeriert, dass sie sich nicht übers Ohr hauen lassen sollen, dass Handwerker Schlitzohren seien und dass man höllisch aufpassen müsse, wenn man eine solchen Räuber in Latzhose beauftragen möchte.

Und wer sich nicht für den billigsten Anbieter entscheidet, sei ja sowieso blöd, weil er Geld zum Fenster hinauswerfe, sagen die Bekannten, die natürlich immer das bessere Schnäppchen gemacht haben.

Der Rat von Verbraucherschützern, sich auf jeden Fall mehrere Angebote von Handwerkern einzuholen und diese zu vergleichen ist gut gemeint. Das bedeutet aber eine Menge Arbeit für Malerbetriebe, die dann vielleicht doch nicht den Zuschlag bekommen.

Wie kalkulieren Malerbetriebe bei ihren Angeboten?

Geld verlangen fürs Angebot, eine Gebühr, die jeder Anfrager zahlen muss und die bei Auftragsvergabe verrechnet wird?

Dann ist man ziemlich sicher raus aus dem Rennen, weil der Kollege sein Angebot bestimmt kostenlos erstellt.

J. Ruskin, engl. Kunstkritiker, Sozialökonom und Sozialreformer (1819 ‒1900)

»Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen«

Was sagt das deutsche Recht zu Angeboten, die Geld kosten?

Überhaupt – ist es erlaubt, Geld für ein Angebot zu verlangen? Ja. Ein Kostenvoranschlag darf Geld kosten ‒ in Ausnahmefällen. Nach der Regelung des § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Der Handwerker kann deshalb ein Entgelt grundsätzlich nur verlangen, wenn zwischen den Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine spezialisierte Ausarbeitung handelt, die einen besonderen Aufwand erfordert.

Eine Vergütung kann auch mit einem Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gefordert werden. Eine solche AGB- Klausel gilt als sittenwidrig. Auch wenn sie auf der Webseite des Malerbetriebs den Hinweis machen »Angebote nur gegen Bezahlung«, lässt sich das in der Praxis nur selten durchsetzen.

Zwei Ausnahmen macht die Rechtsprechung allerdings: Der Handwerker hat so umfangreiche Vorarbeiten zu leisten, dass der Kunde nicht auf die Unentgeltlichkeit vertrauen darf, oder ein Entgelt ist inzwischen üblich.

Zulässig sind so genannte Schutz- oder Bearbeitungsgebühren, die oft im Voraus bezahlt werden sollen. Bei derartigen Vereinbarungen haben Handwerker selbst dann Anspruch auf den vereinbarten Betrag, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Erhält er aber den Auftrag, kann er nur den im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrag, nicht aber zusätzlich die Bearbeitungsgebühr verlangen. Denn solche Kosten sind bereits bei der Kalkulation der Gesamtkosten zu berücksichtigen. Eine bereits im Voraus gezahlt Gebühr kann mit dem Rechnungsbetrag verrechnet werden.

Auf der anderen Seite gibt es auch Kollegen, die umfangreiche Vorarbeiten machen und dafür nichts verlangen, so wie Martin Schmid von der Malerwerkstätte Schlüter aus München.

Dieser Artikel erschien in der readon bg Malerzeitschrift Mappe 08/14.  

Sie wollen mehr über unsere kostenlosen Angebote erfahren? In diesem Beitrag haben wir unsere Strategie bei der Angebotserstellung klar und deutlich aufgeschlüsselt.

Logo plastisch

Malerwerkstätte Schlüter GmbH

Adresse:     Wilhelmine Reichard Straße 7
                     80935 München

Telefon:      +49 89 272 50 90
E-Mail:         Bitte, sehr gerne
Facebook:  
 Besuchen Sie uns

Malerwerkstatte Schlueter Innungsfachbetrieb Ausbildungsbetrieb