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Bauverträge jetzt im BGB umfassend geregelt

Neues Bauvertragsrecht ab Januar 2018

Für Bauverträge, die nach dem 1.1.2018 geschlossen werden, gelten neue Regelungen des BGB, die den Verbraucher besser stellen sollen. Sie bestimmen u.a., wann eine geänderte Leistung - Stichwort Nachträge - auszuführen ist und welche Vergütung der Auftragnehmer hierfür erhält. Auch die meisten Verträge über Malerarbeiten fallen darunter. Die Änderungen in Kürze:

  • Das Vorgehen bei nachträglichen Änderungen am Auftragsumfang werden nun klar geregelt - anders als bisher
  • Der Besteller hat ein Anordnungsrecht, wenn sich die Vertragsparteien nicht innerhalb von 30 Tagen einvernehmlich über die Änderungen geeinigt haben
  • die Regelungen zur Abnahme wurden ergänzt
  • die Kündigung aus wichtigem Grund ist nun normiert

Details zu den Änderungen finden Sie zum Beispiel readon bg hier übersichtlich erklärt.

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