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Steuerbonus auf Handwerkerleistungen

Den Maler und Lackierer holen lohnt sich

20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten innerhalb der eigenen vier Wände geltend machen. Haben sie die Höchstsumme erreicht, gibt es einen Steuerbonus von 1.200 Euro. Voraussetzungen und Leistungen: Alles, was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Ob es um neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung geht, jetzt können Sie von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung profitieren.

  • Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
  • Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
  • Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
  • Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
  • Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
  • Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)

Wann gibt es den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen?

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
  • Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.

Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.

Sprechen Sie mit Ihrer Malerwerkstätte Schlüter und nutzen Sie die Vorteile: „Schöner wohnen - Steuern sparen”.

Bild: Andreas Hermsdorf  / pixelio.de

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